Häufige Fragen
zum Brandschutz.
Prüffristen, Rauchmelderpflicht, Brandklassen – hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Tippen Sie ins Suchfeld, um schnell zum passenden Thema zu springen.
Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen gewartet und geprüft werden (DIN 14406-4, ASR A2.2). Da Feuerlöscher Druckgeräte sind, kommen hinzu: eine innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre und eine Festigkeits-/Druckprüfung spätestens alle 10 Jahre. Maßgeblich sind die Herstellerangaben. Angaben ohne Gewähr.
Wie viele Feuerlöscher braucht mein Betrieb?
Die Grundausstattung richtet sich nach der ASR A2.2: Aus der Grundfläche aller Ebenen ergeben sich die erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) – z. B. 50 m² = 6 LE, 200 m² = 12 LE, 1000 m² = 36 LE, je weitere 250 m² zusätzlich 6 LE. Ein gängiger 6-kg-Feuerlöscher entspricht 6 LE. Eine erste Orientierung liefert unser Feuerlöscher-Rechner; verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Brauche ich in Schleswig-Holstein Rauchmelder?
Ja. Nach § 48 Abs. 4 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein müssen alle Schlafräume, alle Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für Neubauten gilt das seit 2005, für alle Bestandswohnungen seit dem 1. Januar 2011. Wohnzimmer und Küche sind in SH nicht vorgeschrieben. Mehr dazu auf unserer Rauchmelder-Seite. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Gesetzestext.
Wer ist für Rauchmelder zuständig – Eigentümer oder Mieter?
In Schleswig-Holstein ist der Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) obliegt den unmittelbaren Besitzern – also den Bewohnern bzw. Mietern –, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
Nach DIN 14676 sollte mindestens einmal jährlich (höchstens alle 12 Monate, Toleranz +3 Monate) eine Inspektion erfolgen. Rauchwarnmelder werden spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht.
Welcher Feuerlöscher passt zu welchem Brand?
Das hängt von der Brandklasse ab: feste Stoffe (A) – Wasser, Schaum oder ABC-Pulver; Flüssigkeiten (B) – Schaum, Pulver oder CO₂; Gase (C) – Pulver, zuerst die Gaszufuhr absperren; Metalle (D) – nur Metallbrandpulver; Speisefette (F) – ausschließlich Fettbrandlöscher. Wichtig: niemals Wasser auf Fett- oder Metallbrände. Probieren Sie unseren interaktiven Feuerlöscher-Berater aus.
Was bedeuten die Brandklassen A, B, C, D und F?
Nach DIN EN 2: A = feste, glutbildende Stoffe (Holz, Papier, Textil); B = flüssige oder flüssig werdende Stoffe (Benzin, Öl, Lacke); C = Gase (Propan, Methan); D = Metalle (Aluminium, Magnesium); F = Speisefette und -öle in Küchengeräten. Eine Brandklasse E gibt es nicht mehr – Elektrobrände werden über das geeignete Löschmittel und den Sicherheitsabstand abgedeckt (CO₂ bevorzugt).
Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Feststellanlagen für Brand-/Rauchschutztüren müssen vom Betreiber regelmäßig (je nach Zulassung monatlich bzw. vierteljährlich) auf Funktion geprüft und mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft gewartet werden (DIN 14677, DIBt). Maßgeblich ist die objektbezogene Zulassung.
Wie oft müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen qualifizierten Fachbetrieb gewartet werden (DIN 18232-2). Zusätzlich sollte der Betreiber monatlich eine Sichtprüfung durchführen; diese ersetzt die jährliche Wartung nicht.
Warum fluorfreie Feuerlöscher – was hat es mit PFAS auf sich?
Viele ältere Schaumlöscher enthielten PFAS, langlebige Chemikalien, die Grund- und Trinkwasser belasten. Seit dem 23. Oktober 2025 gilt mit der EU-Verordnung 2025/1988 eine Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen: PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher dürfen ab dem 23. Oktober 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, die Weiterverwendung vorhandener Geräte ist noch bis 31. Dezember 2030 zulässig. GLORIA hat bereits vollständig auf fluorfreie Schäume umgestellt. Mehr im PFAS-Ratgeber. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Verordnungstext.
Was kostet eine Feuerlöscher-Wartung?
Das hängt von Anzahl, Typ und Zustand der Geräte sowie der Anfahrt ab. Wir erstellen Ihnen dazu gern ein unverbindliches Angebot – sprechen Sie uns einfach an.
In welchem Gebiet ist HDS Brandschutz tätig?
Wir sind in ganz Schleswig-Holstein für Sie da. Unser Sitz ist in Schönwalde im Herzen Ostholsteins; von dort betreuen wir Privathaushalte, Unternehmen und Behörden in der gesamten Region.
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Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Normen, Gesetze und die Herstellerangaben. Im Einzelfall beraten wir Sie gern persönlich.
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